Am vergangenen Wochenende wurde von der Polizei eine Gruppe jugendlicher im Alter von 12-16 Jahren auf dem Gelände der ehem. Firma Buchloh  erwischt. Alle trugen sogenannte Softairwaffen bei sich, die echten Pistolen zum Verwechseln ähnlich aussahen. Obwohl die jugendlichen beteuerten, dass diese Waffen bereits ab 14 Jahren zugelassen seien, stellten die Polizisten nach einer Schussprobe sämtliche Waffen zur Überprüfung sicher.

Softairwaffen gelten als Sportgeräte und dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden, lediglich wenn die Schusskraft weniger als 0,5 Joule  beträgt, gelten diese Waffen als Spielzeug und fallen somit nicht mehr unter das Waffengesetz. Nicht selten sind diese Waffen jedoch von echten  kaum zu unterscheiden. Polizisten die sich bedroht fühlen, schiessen auf bewaffnete Personen, nicht auf Kinder mit Spielzeugpistolen! In der  Vergangenheit hatte es bereits mehrere traurige Zwischenfälle mit solchen „Kriegsspielzeugen“ gegeben.

Wenn Softairpistolen nicht mehr von echten zu unterscheiden sind und sogar Details wie beispielsweise der Herstellername S&W Smith and Wesson  oder Heckler & Koch (nur als Beispiel genannt) auf der Waffe zu lesen sind, gelten diese Waffen möglicherweise als Anscheinswaffen. Dieses  „Spielzeug“ fällt dann unter das WaffG §42a – Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Geräten. Diese Waffen dürfen  zwar zu Hause aufbewahrt und sogar genutzt, aber nicht in der Öffentlichkeit getragen werden.

Des Weiteren ist das eigentlich abgesperrte ehem. Firmengelände kein Spielplatz. In der nahen Vergangenheit hatte es hier mehrere  Zwischenfälle gegeben bei denen auch eine Person schwer verletzt mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden musste.  Sie war zuvor durch eine marode Decke gestürzt. Vor wenigen Jahren war eine Halle auf dem Firmengelände in voller Länger eingestürzt, alle  Gebäude werden seit vielen Jahren nicht mehr gepflegt und können jederzeit einstürzen. Es gibt lediglich eine Stelle von der aus die  jugendlichen dieses Gelände ohne Absperrung betreten konnten. Warum hier kein Zaun angebracht wurde, ist der Redaktion unverständlich und sollte geklärt werden. Ausserdem befinden sich in der Umzäunung mehrere grosse Löcher durch die Tiere und Menschen problemlos auf das Gelände gelangen können. Bleibt nur zu hoffen, dass hier nichts schlimmeres geschieht.

M.Friedrich