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Herzlichen Glückwunsch zum Namenstag „Burgaltendorf“!

Details
Veröffentlicht: 25. März 2020

Heute vor genau 50 Jahren, am 25. März 1970 und fast drei Monate nach der Eingemeindung der Gemeinde Altendorf-Ruhr, wurde vom Rat der Stadt Essen beschlossen, dem neuen Stadtteil den Namen „Burgaltendorf“ zu geben.

Das war Anlass für unseren Bezirksbürgermeister Manfred Kuhmichel und Dieter Bonnekamp vom Heimat- und Burgverein, für Burgaltendorf einen Namenstag zu kreieren, welcher heute eigentlich im „Burgfreund“ gebührend gefeiert werden sollte. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie muss diese Festlichkeit nun leider ausfallen und wird eventuell zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Wie kam es denn eigentlich zu diesem Namen?

Die Gemeinde Altendorf-Ruhr und die Stadt Essen hatten im September 1968 einen Gebietsänderungsvertrag geschlossen. Darin hieß es unter § 2, 2. Satz: „Die Gemeinde Altendorf bildet einen Bezirk der Stadt Essen. Dieser Stadtbezirk führt die Bezeichnung Essen-Altendorf.“

Damals wurden die heutigen Stadtteile noch mit „Stadtbezirk“ bezeichnet.

Die Gemeinde Altendorf Ruhr gehörte zum Amt Hattingen-Land (das Amtsgebäude stand in der Bahnhofsstraße in Hattingen, davor lag der Horkenstein). Dieses Amt war unabhängig von der Stadt Hattingen. Zuständiger Kreis war der Ennepe-Ruhr-Kreis mit Sitz in Schwelm, und die Bezirksregierung war in Arnsberg. Somit gehörte Altendorf-Ruhr zum westfälischen Landesteil Winz zusammen mit (Dumberg und Niederwenigern), Bredenscheid-Stüter, Niederelfringhausen, Oberelfrighausen und Oberstüter.

Bei der kommunalen Neuordnung gab es folgende Pläne:

Entstehung einer Einheitsgemeinde (sie wurde von allen Parteien im Gemeinderat favorisiert) – neben Altendorf mit Winz (mit Dumberg und Niederwenigern), Bredenscheid-Stüter, Niederelfringhausen, Oberelfrighausen, Oberstüter

Am 10.10.1967 sprach sich die Gemeindevertretung Altendorf-Ruhr einstimmig für diese Einheitsgemeinde aus.

Eingliederung in die Stadt Hattingen oder Essen: Die Meinung im Dorf und in CDU – (absol. Mehrheit) war umstritten, im Gemeinderat war die CDU jedoch einheitlich für Essen. SPD für Hattingen.

Eine Aktionsgemeinschaft für den Anschluss an Hattingen hatte sich gebildet, die durch viele Aktionen für ihr Ansinnen kämpfte. Eine von ihr durchgeführte Bürgerbefragung ergab über 70% waren für Hattingen – es wurde von der CDU-Fraktion nicht anerkannt.

Es hatte sich der Bürgerverein Altendorf-Ruhr e. V., der für Anschluss an Essen war, 1967 gegründet. Er löste sich 1976 wieder auf.

Am 4. Februar 1969 stimmte nun die Gemeindevertretung Altendorf-Ruhr für den Entwurf des Innenministers NRW für die Eingliederung in die Stadt Essen mit 10 zu 9 Stimmen zu.

Soweit zur Eingemeindung –wie kam es zu dem Namen „Burgaltendorf“?

Es kamen im Zuge der kommunalen Neuordnung einige kuriose Namen ins Gespräch. Aus Gießen und Wetzlar sollte „Lahnstadt“ werden, aus Gladbeck, Bottrop und Kirchhellen „Glabotki“, Wanne-Eickel wurde „Herne 2“ und in Wattenscheid hieß es plötzlich „Wattenscheid statt Bochum“.

Für die Gemeinde Altendorf-Ruhr hieß es im Gebietsänderungsvertrag vom September 1968 im § 2, 2. Satz: „Die Gemeinde Altendorf bildet einen Bezirk der Stadt Essen. Dieser Stadtbezirk führt die Bezeichnung Essen-Altendorf.“

Das hatten sowohl der Bürgermeister der Gemeinde Altendorf–Ruhr als auch der Oberbürgermeister der Stadt Essen unterschrieben.

Doch schon wenige Wochen später wurde klar, dass man mit diesem Namen ein Problem hatte. Es gab in Essen bereits einen Stadtbezirk „Altendorf“. Das war der Bezirk westlich des Stadtkerns, in dem früher die großen Krupp´schen Werksgelände lagen.

Was tun? Im Einvernehmen zwischen dem Innenministerium, der Stadt Essen und der Gemeinde Altendorf wurde der Gebietsänderungsvertrag am 21. November 1968 derart geändert, dass der neue Stadtbezirk den Namen „Essen-Altendorf (Ruhr)“ führt.

Und so standen an den Ortseingängen am Tage der Eingemeindung, dem 1.1.1970, Ortseingangsschilder mit dem Namen „Essen-Altendorf (Ruhr)“.

Mit dieser etwas sperrigen Bezeichnung war man allerdings auch nicht recht glücklich.

Am 12.12.1969 schrieb der Bürgerverein Altendorf (Ruhr) an den Essener OB, dass ihr Mitglied Günter Wenzel schon „vor längerer Zeit der Amtsverwaltung Hattingen den Namen Burgaltendorf unterbreitet habe“. Das war im Jahre 1967, als die Entscheidungen um die kommunale Neuordnung noch völlig offen waren. Darum hatten sich das Amt und die Gemeinde Altendorf nicht mit der Namensgebung befassen wollen.

Anfang Januar 1970, also kurz nach der Eingemeindung, machte Günter Wenzel in einem Schreiben an den damaligen OB Katzor erneut den Vorschlag, Essen-Altendorf (Ruhr) umzubenennen in „Essen-Burgaltendorf“.

 Der OB gab Mitte Januar die Zusicherung, dass die Entscheidung, welchen Namen der Stadtbezirk endgültig erhalten solle, in spätestens acht Wochen fallen werde. Dabei hieß es, der Name „Burgaltendorf“ werde sowohl von den Essenern wie auch von den Altendorfern gutgeheißen.

Er gab diesen Vorschlag an den Bürgerausschuss in Essen-Altendorf (Ruhr) weiter.

Die Stadt Essen hatte den Bürgerausschuss im neuen Stadtbezirk im Januar eingerichtet. Er sollte die Interessen des neuen Stadtbezirks wahrnehmen, der ja noch keinen Vertreter im Rat der Stadt Essen hatte. Vorsitzender des Ausschusses wurde Werner Streicher. In dem Ausschuss sprach man sich am 13. März mit großer Mehrheit dafür aus, der Stadt den Namen „Burgaltendorf“ zu empfehlen.

So kam es, dass der Rat der Stadt Essen sich in seiner Sitzung am 25. März 1970 den Empfehlungen des Bürgerausschusses einstimmig folgte und das Stadtbezirk Essen-Altendorf (Ruhr) in wurde in Essen-Burgaltendorf umbenannt.

Auszüge aus der Rede von Dieter Bonnekamp (HBV) zum Namenstag von Burgaltendorf


Coronavirus: Weitere Einschränkungen des öffentlichen Leben in Essen

Details
Veröffentlicht: 16. März 2020

Die Landesregierung NRW hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie erstellt. Ein Teil davon besagt, dass die örtlichen Behörden alle nicht notwendigen Veranstaltungen im Land untersagen sollen.

Die Stadt Essen hat daraufhin eine Allgemeinverfügung für das Essener Stadtgebiet verfasst, diese ist gültig ab Dienstag, 17. März, bis vorerst zum 19. April.

 

Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote werden geschlossen beziehungsweise eingestellt:

 

• Bars, Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars, Restaurants und Gaststätten (ausgenommen sind damit verbundene Lieferdienste und Imbisse für den Außerhaus-Bedarf), Theater, Kinos und Museen

• Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen und vergleichbare Einrichtungen

• alle Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen

• Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen

• Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe

 

Auch der Zugang zu Einrichtungshäusern, Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen wird beschränkt und ist nur erlaubt, wenn die Besucherzahl reglementiert wird. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.

 

Weiterhin sind alle öffentlichen Veranstaltungen ab 15 Personen untersagt. Dies gilt auch für Gottesdienste und Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften. Das schließt grundsätzlich auch Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein – diese können nur nach einer individuellen Prüfung der Verhältnismäßigkeit zugelassen werden. Die Teilnahme an Bestattungen ist nur Verwandten 1. Grades sowie Geschwistern gestattet.

 

Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen, beispielsweise bleiben Wochenmärkte erlaubt.

 

Personenansammlungen von mehr als 15 Personen auf öffentlichen zugänglichen Flächen sind ebenfalls untersagt. Das gilt nicht für Flächen des ÖPNV.

 

Darüber hinaus wurde Besuchsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe angeordnet. Ausgenommen ist maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und nach einer Hygieneunterweisung. Ausgenommen davon sind medizinische oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten).

 

Zusätzliche wurden grundsätzlich Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach Definition des Robert Koch-Institutes erlassen. Diese gelten insgesamt 14 Tage nach der Rückkehr.

 

Nicht mehr betreten werden dürfen:

 

• Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kitas, Schulen und viele weitere,

• Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und weitere, und zwar als Besucher,

• stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe,

• Hochschulen.

 

Herausgeber:
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88 0 (Zentrale)
E-Mail: info@essen.de
URL: www.essen.de/presse

Erster Coronafall nun auch in Burgaltendorf

Details
Veröffentlicht: 14. März 2020

Peter Renzel, Stadtdirektor und Geschäftsbereichsvorstand Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Essen, hat heute Morgen ein Update gegeben zum Coronavirus in Essen:

"In Essen gibt es jetzt acht weitere Personen, die an dem Coronavirus erkrankt sind. Alle Personen sind Reiserückkehrer unter anderem aus Österreich. Seit gestern Abend laufen entsprechende Umfeldanalysen. Für die Personen aus den Stadtteilen Kettwig, Frintrop, Steele, Kupferdreh oder Burgaltendorf sowie für insgesamt zwölf weitere Kontaktpersonen wurde bereits eine häusliche Quarantäne angeordnet."


Bleiben Sie alle gesund!

Bürgerwille - Burgstraße soll in Teilen auf 30 km/h beschränkt werden

Details
Veröffentlicht: 13. Februar 2020

Zahlreiche Bürger aus Burgaltendorf, insbesondere direkte Anwohner der Burgstrasse, fordern die Einführung einer dauerhaften Temporeduzierung auf 30 km/h, mindestens zwischen den Kreuzungen Dumberger Str. und Vaestestraße. Dazu werden derzeit Unterschriften von Bürgern gesammelt, die wie der Initiator und Anwohner Stefan Dolczewski eine Temporeduzierung auf 30 km/h fordern. Bisher sei die Resonanz sehr groß. Mit den gesammelten Unterschriften wird es sich als Sprachrohr der Bürger an den zuständigen Bezirksbürgermeister, Manfred Kuhmichel, und an die Bezirksvertretung VIII (Ruhrhalbinsel) der Stadt Essen wenden. Stefan Dolczewski hofft sehr, dass die Entscheider danach diesen Missstand erkennen und handeln. Sei es auf Basis des Lärmschutzes, der Abgasemissionen oder aus Verkehrssicherheitsgründen.

Anwohner Stefan Dolczewski weiterhin: „Durch Zunahme des Verkehrs wegen der Wiedereröffnung der Pontonbrücke und die Umleitung zur Ruhrbahn Wendeschleife fällt auf, dass der kurvige Streckenabschnitt mit seinen vielen Einmündungen nicht für die üblichen 50 km/h geeignet ist.“

„Wir haben in unserem Wohngebiet eine extreme Zunahme an Lärm und Abgasemissionen und machen uns besonders um die Sicherheit Gedanken“, fasst er den Wunsch der Unterzeichner einer Unterschriftenaktion zusammen. Außerdem wird die Straße als Schulweg genutzt, weist angrenzende Spielstraßen auf und ist schlecht einsehbar. Jeden Tag begegnen sich auf diesem Streckenabschnitt LKW oder Ruhrbahn Gelenkbusse, die aufgrund hoher Geschwindigkeit nicht mehr auf die eingerichteten Halteverbotsbereiche ausweichen können. Dann kann es auch schon mal sein, dass dort für 10 Minuten gar nichts mehr geht, so Dolczewski. Bei eingerichteter Tempo 30 Begrenzung, da ist er sich sicher, käme es erst gar nicht zu solchen gefährlichen Situationen, da alle Beteiligten genügend Bremsweg hätten um in Halteverbotbereiche auszuweichen.

Flyer für die Karnevals-Veranstaltungen der AKG

Details
Veröffentlicht: 10. Februar 2020

 

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